AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miete, Kauf und Lieferung von Dienstleistungsservice für Events der DLSE Mietmöbel GmbH

  1. Allgemeines
    1. Geltungsbereich
      1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DLSE Mietmöbel (nachfolgend DLSE genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt).
      2. Lieferungen, Leistungen und Angebote von DLSE erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
      3. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn DLSE sie schriftlich bestätigt.
      4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    2. Vertragsschluss
      1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
      2. Als verbindlich gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen, Preise und Fristen. Änderungen und Nachträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
      3. Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie von DLSE Mietmöbel schriftlich anerkannt und/oder bestätigt sind.
      4. Bestellungen oder Aufträge kann DLSE Mietmöbel innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt per Brief, Fax, E-Mail, ist aber auch telefonisch möglich.
    3. Preise und Zahlungsbedingungen
      1. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und gelten für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferumfang.
      2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ohne Abzug.
      3. Bei Geschäften mit Auslandsberührung werden die Gebühren für Zoll, öffentliche Abgaben oder andere Sondergebühren auch dann berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind. Auch in diesem Fall beinhaltet die Rechnung regelmäßig die in der Bundesrepublik jeweils gültige Mehrwertsteuer, die nur dann erlassen oder erstattet wird, wenn dies bei Nachprüfung aus steuerlicher Sicht durch das zuständige Finanzamt genehmigt wird.
      4. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Standort Weidacher Str. 16, 70794 Filderstadt. Die Kosten für Anlieferung und Abholung zu und vom Veranstaltungsort werden gesondert nach Entfernung, Zeitaufwand und Auftragsmenge berechnet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dies bereits bei Vertragsabschluss als Inklusivpreis vereinbart wurde.
      5. Rechnungen werden zum genannten Zahlungsziel fällig. Ist ein Zahlungsziel ausdrücklich nicht genannt, sind Rechnungen der DLSE vom Kunde innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
      6. DLSE Mietmöbel behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.
  2. Bedingungen für die Vermietung
    1. Gegenstand der Vermietung
      1. Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, technischen Geräte sowie Zubehörteile.
      2. Der Mietgegenstand steht auch während der Dauer des Mietvertrages im Eigentum der DLSE.
      3. Der Mietgegenstand wird dem Kunden nur bestimmungsgemäß für den vereinbarten Zweck am vereinbarten Ort für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung gestellt. Veränderungen an sowie anderweitige Verwendungen des Mietgegenstands während der Mietzeit sind nicht erlaubt.
      4. Weitervermietung von Mietgegenständen sowie Mitbenutzung durch oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.
    2. Dauer der Vermietung
      1. Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung/Messe zur Verfügung gestellt.
      2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Kunden.
      3. Die Mietzeit endet, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart worden ist, mit Ende der Veranstaltung/Messe. Die Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses endet jedoch erst mit Rückgabe der Mietsache an DLSE.
      4. Eine Anschlussverwendung über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus erfordert das Einverständnis sowie eine schriftliche Bestätigung über die neuerlichen Konditionen durch DLSE.
    3. Lieferung
      1. Lieferzeit
        1. Bei Veranstaltungen/Messen, die transportkostenfrei beliefert werden, erfolgt die Anlieferung im Sammeltransport, wobei der Liefertermin von DLSE festlegt wird. Eine Lieferung vor Beginn der Veranstaltung/Messe wird von DLSE zugesichert. Kosten für Lieferungen an hiervon abweichenden Terminen trägt der Kunde.
        2. Bei sonstigen Lieferungen erfolgt die Anlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt. Sollte kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart sein, so erfolgt die Anlieferung vor Beginn der Veranstaltung/Messe.
        3. Feste Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und von DLSE schriftlich bestätigt werden.
        4. Bei Anlieferung hat der Kunde oder ein von ihm bestimmter Vertreter am vereinbarten Übergabeort zur Übergabe der Mietgegenstände anwesend zu sein; ansonsten gilt das Mietgut mit dem Abstellen der Lieferung am Übergabeort als ordnungsgemäß übergeben und der Kunde trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände. Eine Prüfung der Legitimation von bei der Anlieferung angetroffenen Personen ist von DLSE nicht zu leisten.
        5. Ist eine Anlieferung bzw. Abholung des Mietguts nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, so ist der Kunde verpflichtet darauf hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass unser Lieferservice rechtzeitig und kostenfrei in Besitz der nötigen Ausweise und Genehmigungen kommt. Sollte eine Übergabe nicht termingerecht erfolgen oder gar versäumt werden, haftet der Kunde für Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. Abholung. Dabei entstehende Kosten sind ebenfalls durch den Kunden zu tragen.
      2. Lieferschwierigkeiten und Gefahrübergang
        1. Bei Störungen auf Grund höherer Gewalt, die eine Anlieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat DLSE eine Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.
        2. Bei einer durch Dritte übernommenen Anlieferung findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
      3. DLSE behält sich vor, in Ausnahmefällen statt der bestellten Ware gleichwertige oder qualitativ höherwertige Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu liefern.
      4. Alle katalogseitigen Maße sind ca.-Angaben. DLSE behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
    4. Prüfungspflichten und Reklamationen
      1. Der Kunde ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Anlieferung von der Vollständigkeit der Lieferung sowie dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände zu überzeugen.
      2. Dem Kunden ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und folglich nicht immer neuwertig ist. Normale auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhende Gebrauchspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
      3. Der Kunde bestätigt die mangelfreie Leistung mit dem Empfang der Ware. Etwaige Reklamationen seitens des Kunden in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen unverzüglich erfolgen. Beanstandungen nach Ablauf einer Frist von sechs Stunden nach Feststellung der zur Reklamation berechtigenden Abweichung der Ware werden nicht anerkannt.
      4. Bei Defekten an technischen Geräten gewährleistet DLSE nach rechtzeitiger Reklamation innerhalb von 24 Stunden einen Reparaturservice vor Ort; bei fehlgeschlagener Reparatur oder irreparablem Zustand wird das defekte Gerät ausgetauscht. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Einsatzorte innerhalb von Deutschland. Kosten für Reparatur oder Austausch bei Defekten, die auf Verschulden des Kunden, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, trägt der Kunde.
    5. Rückgabe der Mietsache
      1. Das Mietgut ist nach Ende der Mietzeit vom Kunden abholfertig, zugänglich und gefahrfrei bereitzustellen.
      2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände mindestens 24 Stunden nach Ende der Mietzeit gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.
      3. Werden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann DLSE für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
      4. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietguts führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Kunden nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund vorzeitiger Rückgabe trägt der Kunde.
    6. Haftung und Pflichten
      1. Haftung des Kunden
        1. Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Bedienungs- und Pflegeanleitungen, welche dem Kunden bei Abholung/Anlieferung übergeben werden, sind zu beachten. Bei Überlassung technischer Geräte verpflichtet sich der Kunde, diese außerhalb der Zeit der Nutzung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen zu trennen. Für Schäden, die entstehen, weil die Geräte außerhalb der Betriebszeiten entgegen dieser ausdrücklichen Verpflichtungen nicht von Strom, Gas und Wasser getrennt sind, haftet allein und ausschließlich der Kunde. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Kühlgeräte wie Kühlschränke oder Eiswürfelbereiter. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Geräte entsprechend der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu bedienen. Schäden durch Fehlbedienung der Geräte trägt der Kunde.
        2. Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände gegen Diebstahl zu versichern und vor Diebstahl zu schützen.
        3. Während der Mietzeit haftet der Kunde für Verlust und Beschädigungen, auch wenn er den Verlust bzw. die Beschädigung nicht selbst verschuldet hat. Der Kunde verpflichtet sich, DLSE unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Diese Pflicht gilt auch im Falle eines Diebstahls oder Verlusts, oder wenn Dritte in irgendeiner Form Rechte an einem Mietgegenstand geltend machen.
        4. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen hat der Kunde den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.
        5. Veränderungen an überlassenen Mietgegenständen sowie Entfernen vorhandener Kennzeichen vom Mietgut sind nicht gestattet.
      2. Haftung der DLSE
        1. Die Haftung der DLSE, deren gesetzlichen Vertreters und des Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn,
          1. dass Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der DLSE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
          2. dass sonstige Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DLSE oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
        2. DLSE haftet ferner nicht für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung des Mietgegenstandes stehen.
        3. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt und erstreckt sich nicht auf Mangelfolgeschäden.
    7. Kündigungsrecht
      1. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn dieser eine Pflichtverletzung der DLSE zugrunde liegt. Das Gleiche gilt für einen Rücktritt von einem Mietvertrag.
      2. Tritt der Kunde vor Mietbeginn aus Gründen vom Vertrag zurück, die DLSE nicht zu vertreten hat, so bleibt der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
      3. Nach Mietbeginn ist der Kunde erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn die Mängel auf einer Pflichtverletzung der DLSE beruhen, die Mängel rechtzeitig reklamiert worden sind und eine Nachbesserung seitens der DLSE fehlgeschlagen ist.
    8. Gerichtsstand
      1. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Nürtingen für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung bzw. bei einem Streitwert über € 5.000 zuständig, –Landgericht Stuttgart.

Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Lieferbedingungen von DLSE Mietmöbel GmbH, Weidacher Str. 16, 70794 Filderstadt – Stand Januar 2018